Allgemeine Geschäftsbedingungen Infona AG
Stand: 01.02.2024


1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf alle Dienstleistungen anwendbar, die von der Infona AG bereitgestellt werden.
1.2 Spezifische kommerzielle Bedingungen für einzelne Transaktionen, wie beispielsweise die Nutzung der InfonaApp, angebotene Dienstleistungen, Preisgestaltungen etc., sind in den jeweiligen schriftlichen Vereinbarungen festgehalten.

1.3 Für den Abschluss eines Vertrages, egal ob mündlich oder schriftlich, stillschweigend oder ausdrücklich getätigt, gelten stets die zu diesem Zeitpunkt auf der Webseite der Infona AG veröffentlichten oder auf Anfrage dem Kunden übermittelten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dienstleistungen werden von der Infona AG ausschliesslich unter diesen Bedingungen erbracht. Jegliche Kundenbedingungen oder Modifikationen der Geschäftsbedingungen von der Infona AG erfordern eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch die Infona AG, um wirksam zu werden.

2. Vertragsabschluss und -laufzeit
2.1 Ein Vertrag zwischen der Infona AG und ihren Kunden kommt zustande, sobald der Kunde das jeweilige schriftliche Angebot unterzeichnet hat.
3.1 Die Laufzeit des Vertrages beginnt, sofern im Angebot nicht anders angegeben, mit dem Datum, an dem der Kunde das Angebot durch seine Unterschrift annimmt.

3. Dienstleistungserbringung
3.1 Die Infona AG bietet IT-Dienstleistungen im Bereich der Informatik an. Die Verarbeitung von Personendaten erfolgt ausschliesslich nach den Anweisungen des Kunden.

3.2 Alle von der Infona AG erbrachten Dienstleistungen fallen unter das Auftragsrecht (Art. 394 ff. OR). Der Kunde trägt die Verantwortung für den Erfolg des Projekts. Regelungen, die typischerweise für Werkverträge gelten, insbesondere solche zur Gewährleistung und Haftung für den Erfolg, finden keine Anwendung und sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

3.3 Die Infona AG ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen entweder selbst zu erbringen oder sie ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen. In solchen Fällen sorgt die Infona AG vertraglich dafür, dass die beauftragten Dritten mindestens den gleichen Datenschutzstandard wie die Infona AG gewährleisten. Die Identitäten dieser Dritten oder ihre Kategorien werden dem Kunden mitgeteilt.
3.4 Die Erbringung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen erfolgt nach Wahl der Infona AG entweder an deren Geschäftsadresse, im Home Office ihrer Mitarbeiter oder direkt beim Kunden.
3.5 Die Infona AG gewährleistet die Datensicherheit bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen sowohl in ihren Geschäftsräumen als auch im Home Office ihrer Mitarbeiter.

4. Termine und Übergabe
4.1 Die genannten Termine für die Erbringung der Dienstleistungen stellen keine Verfallstage oder Fixtermine gemäss Art. 102 Abs. 2 und 108 Obligationenrecht dar. Sie dienen lediglich als Richtwerte und sind für die Infona AG nicht bindend.
4.2 Bei den von der Infona AG erbrachten Dienstleistungen erfolgen keine förmlichen Übergaben und Abnahmen.

5. Verrechnung und Preise
5.1 Die Abrechnung der Dienstleistungen durch die Infona AG basiert auf dem tatsächlich geleisteten Zeit- und Materialaufwand.
5.2 Alle Preise werden ohne Mehrwertsteuer und sonstige Abgaben angegeben.
5.3 Die Infona AG behält sich das Recht vor, ihre Preise aufgrund von technologischem Fortschritt, Kostensteigerungen oder Weiterentwicklungen der Software mit einer Vorankündigungsfrist von 60 Tagen zu ändern.

5.4 Preisangaben der Infona AG für Dienstleistungen oder Gesamtsysteme sind unverbindlich und dienen nur zur Orientierung des Kunden. Sie stellen weder einen festen Preis, noch eine verbindliche Kostengrenze oder eine ungefähre Kostenschätzung dar. In voraussichtlichen Kostenschätzungen sind Reisezeiten und -kosten nicht enthalten.
5.5 Bei einem vorzeitigen Abbruch des Projekts durch den Kunden oder die Infona AG wird der bis dahin geleistete Arbeitsaufwand nach Aufwand berechnet.

6. Zahlungsbedingungen
6.1 Rechnungen der Infona AG müssen innerhalb von 30 Tagen beglichen werden. Nach dieser Frist gerät der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass eine weitere Mahnung erforderlich ist.

7. Reisezeit und Reisespesen
7.1 Die Reisezeit wird als Arbeitszeit betrachtet und entsprechend nach dem geleisteten Aufwand abgerechnet. Zudem werden die tatsächlich entstandenen Reisespesen berechnet.

8. Zahlungsverzug des Kunden
8.1 Sollte der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug sein, ist die Infona AG berechtigt, die Erbringung der Dienstleistungen einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten, ohne eine Frist einhalten zu müssen.

9. Mitwirkungspflichten des Kunden
9.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Voraussetzungen in seinem Bereich zu schaffen, damit die Infona AG die vereinbarten Dienstleistungen erbringen kann.

10. Rechte am Arbeitsergebnis
10.1 Alle Rechte an den von der Infona AG oder deren Subunternehmern erstellten Arbeitsergebnissen verbleiben bei der Infona AG. Dem Kunden wird ein nicht-exklusives, nicht übertragbares und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht eingeräumt.

11. Haftung und Gewährleistung
11.1 Infona AG bringt bei der Erbringung jeder Dienstleistung ihre Fachkenntnisse und Erfahrungen ein und beachtet die allgemein anerkannten technisch-wissenschaftlichen Grundsätze der Informatik, wobei sie stets die gebotene Sorgfalt walten lässt. Die erbrachten Dienstleistungen unterliegen dem Auftragsrecht (Art. 394 ff. OR). Abgesehen von Mängeln, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden, schliesst Infona AG jegliche Gewährleistung aus, sofern in diesen AGB nicht anders bestimmt. Die Gewährleistung ist insbesondere in folgenden Fällen ausgeschlossen:

• Unsachgemässe Bedienung oder nachträgliche, ohne Zustimmung von Infona AG vorgenommene Änderungen der Einsatz- und Betriebsbedingungen;

• Bei Vorliegen von Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, wie beispielsweise Änderungen der Software oder ihrer Teile, sei es durch den Kunden selbst oder durch von Infona AG nicht autorisierte Dritte;

• Bei Vorliegen von äusseren, durch Infona AG nicht beeinflussbaren Ursachen, einschliesslich Fälle höherer Gewalt;

• Bei Verwendung einer Softwarelösung, die vom Hersteller als End-of-Life eingestuft wurde.

11.2 Infona AG ist zur Kompensation berechtigt, wenn sie Dienstleistungen zur Behebung von Störungen oder Fehlfunktionen erbringt, für die keine Gewährleistung besteht. Diese Dienstleistungen können dem Kunden nach den jeweils gültigen Tarifen in Rechnung gestellt werden.
11.3 Die Haftung der Infona AG gegenüber dem Kunden für Schäden, die aufgrund des Vertragsverhältnisses entstehen, beschränkt sich auf Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung und auf Personenschäden. Die Haftung ist auf den Ersatz des direkten Schadens und maximal auf 1 % des vereinbarten Preises für die mangelhafte InfonaApp oder die fehlerhafte Dienstleistung limitiert. Bei wiederkehrenden Dienstleistungen (z.B. Wartung) entspricht 1 % der Jahresgebühr dem Preis der Dienstleistung. Jegliche Haftung für indirekte oder mittelbare Schäden, Folgeschäden, reine Vermögensschäden wie entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, eigene Aufwendungen des Kunden, Regressansprüche Dritter, Verzugsschäden, Schäden aus Datenverlust oder -beschädigung, Schäden aus kommerzieller Nutzung der InfonaApp, Kosten aus dem Beizug Dritter sowie für Schäden, die der Kunde durch zumutbare Massnahmen, insbesondere durch Datensicherung, hätte verhindern können, wird im gesetzlich grösstmöglichen Umfang ausgeschlossen. Nach Art. 101 Abs. 2 OR schliesst die Infona AG auch die Haftung für Angestellte und beigezogene Hilfspersonen aus.

12. Software von Drittlieferanten
12.1 Kunden sind verpflichtet, die notwendigen Lizenzen für die Nutzung der InfonaApp, einer Reihe von Einzelapplikationen für verschiedene CRM-Systeme (Odoo, Freeppl etc), direkt bei den jeweiligen Herstellern zu erwerben. Der Lizenzvertrag ist direkt zwischen dem Kunden und dem Hersteller abzuschliessen, wobei die Infona AG dem Kunden lediglich ein Angebot zur Vertragsunterzeichnung vermittelt.

12.2 Es gelten ausschliesslich die Lizenzbedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Die ordnungsgemässe Lizenzierung der InfonaApp und zugehöriger Dokumente obliegt allein dem Kunden. Die Infona AG übernimmt keine Haftung für etwaige Rechtsansprüche des Herstellers aufgrund fehlerhafter oder unterlassener Lizenzierung durch den Kunden.
12.3 Die Infona AG übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die InfonaApp oder andere Software von Drittanbietern. Jegliche Mängel und daraus resultierende Nachteile oder Schäden unterliegen ausschliesslich den Bedingungen des Drittherstellers.

13. Software von Infona AG (InfonaApp)
13.1 Infona AG gewährt dem Kunden ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die InfonaApp inklusive zugehöriger Dokumentation auf dem dafür vorgesehenen Kundensystem zur bestimmungsgemässen Nutzung auf unbestimmte Zeit.

13.2 Sämtliche Rechte an im Rahmen der Vertragserfüllung erstellten Leistungen verbleiben bei der Infona AG.
13.3 Die InfonaApp wird dem Kunden in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Dokumentationen werden nur ausgehändigt, wenn sie standardmässig von der Infona AG bereitgestellt werden. Die Installation der InfonaApp ist eine zusätzliche Dienstleistung und muss separat zwischen Infona AG und dem Kunden vereinbart werden.
13.4 Verstösse gegen die Nutzungsbedingungen der Software ziehen eine Vertragsstrafe in Höhe des Zehnfachen der Lizenzgebühr nach sich. Die Zahlung dieser Strafe entbindet den Kunden nicht von der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen. Die Strafe wird auf eventuell entstehenden Schaden angerechnet, wobei weitergehender Schadensersatz vorbehalten bleibt.
13.5 Der Kunde anerkennt die Schutzrechte an der InfonaApp und den Dokumentationen und verpflichtet sich, diese Rechte zu wahren und die 

Schutzrechtsvermerke unverändert zu lassen. Die Weitergabe oder Veröffentlichung der InfonaApp und der Dokumentationen an oder durch Dritte ist dem Kunden nicht gestattet.
13.6 Die Erteilung der Nutzungslizenz erfolgt unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der Lizenzgebühren. Bei Nichtzahlung und nach erfolgter schriftlicher Mahnung verliert der Kunde die Nutzungsrechte und muss alle Kopien der Software löschen sowie die Dokumentationen zurückgeben.
13.7 Lizenzgebühren sind lediglich für die Erteilung des Nutzungsrechts und berechtigen nicht zu weiteren Dienstleistungen wie Wartung oder Support.
13.8 Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Einmallizenzgebühren nach Vertragsabschluss und wiederkehrende Lizenzgebühren jährlich im Voraus fällig; verbrauchsabhängige Gebühren werden monatlich am Monatsende berechnet.
16.9 Infona AG gewährleistet, dass die InfonaApp gemäss den nachfolgenden Bedingungen den vertraglichen Spezifikationen entspricht. Der Kunde ist verpflichtet, die Software unmittelbar nach Lieferung zu prüfen und Mängel spätestens fünf Tage nach Lieferung schriftlich zu melden. Die Gewährleistungsfrist beträgt einen Monat ab Lieferung. Reproduzierbare Programmfehler werden innerhalb angemessener Frist behoben oder es werden Umgehungslösungen angeboten. Weitergehende Gewährleistungs- oder Garantieansprüche sind ausgeschlossen.
13.10 Infona AG bestätigt, dass sie oder eine verbundene Gesellschaft alle Rechte an der InfonaApp besitzt. Der Kunde muss frühzeitig über etwaige Drittrechte informieren und Anweisungen von Infona AG befolgen. Unterlässt er dies, entfällt die Gewährleistungspflicht von Infona AG. Infona AG kann zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten die betroffene Software gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurücknehmen.
13.11 Verträge mit wiederkehrenden Lizenzgebühren können mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Infona AG kann diese Verträge fristlos kündigen, wenn der Kunde trotz Abmahnung die Nutzungsbedingungen verletzt oder die Lizenzgebühren nicht zahlt. Nach Vertragsende muss der Kunde die Nutzung der Software einstellen und alle überlassenen Kopien sowie Dokumentationen vernichten. Verträge mit ausschliesslich Einmallizenzgebühren laufen unbefristet und bedürfen keiner Kündigung.

14. Hosting und Wartung
14.1 Das Hosting und die Wartung umfassen jeweils einen Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Monaten. Diese Dienstleistungen verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des laufenden Jahres von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt werden. Eine Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Mindestdauer oder zu einem nicht vereinbarten Termin macht eine Rückvergütung des Betrages pro rata temporis unmöglich.
14.2 Infona AG ist berechtigt, ihre Preise für Hosting und Wartung jederzeit mit einer Vorankündigungsfrist von 60 Tagen zu ändern. Gründe für Preisänderungen können technischer Fortschritt, Teuerungen und andere wirtschaftliche Faktoren sein.
14.3 Bei einer Kündigung durch den Kunden vor Inbetriebnahme der Dienstleistung schuldet der Kunde Infona AG sämtliche bis dahin entstandenen Kosten.
14.4 Bei einer Vertragsauflösung durch Infona AG aufgrund von rechtswidrigem oder vertragswidrigem Verhalten des Kunden oder bei Missbrauch der gebotenen Dienstleistungen sind vom Kunden alle damit verbundenen Kosten zu tragen.
14.5 Infona AG garantiert weder einen ununterbrochenen noch einen störungsfreien Betrieb ihrer Dienstleistungen. Haftung für Betriebsunterbrechungen, die zur Störungsbehebung, Wartung oder Einführung neuer Technologien dienen, ist ausgeschlossen.
14.6 Infona AG übernimmt keine Garantie für die Integrität von Daten, die über ihr System oder das Internet übertragen oder gespeichert werden. Jegliche Gewährleistung für die versehentliche Offenlegung sowie für die Beschädigung oder das Löschen von Daten wird ausgeschlossen.
14.7 Infona AG haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch Missbrauch der Internetverbindung durch Dritte entstehen, einschliesslich Viren.
14.8 Jegliche weitere Haftung von Infona AG und ihrer Erfüllungsgehilfen für bestimmte technische oder wirtschaftliche Ergebnisse, indirekte Schäden wie entgangenen Gewinn, Drittschäden und Folgeschäden, beispielsweise aus Produktionsausfall oder Datenverlust, sowie die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, sind ausgeschlossen, sofern nicht gesetzlich zwingende Haftungsbestimmungen etwas anderes vorsehen.
14.9 Infona AG behält sich das Recht vor, von Benutzern Schadenersatz zu fordern, insbesondere bei Datenkriminalität, Datenmissbrauch und Hacking-Angriffen.
14.10 Der Benutzer verpflichtet sich, die Nutzung des Internets im Rahmen geltender Gesetze zu betreiben und internationale gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zum Datenschutz und Urheberrecht, einzuhalten.
14.11 Die Untervermietung der bezogenen Dienstleistungen an Dritte ist nur mit schriftlicher Vereinbarung mit der Infona AG gestattet. Bei Zuwiderhandlung kann Infona AG den Vertrag fristlos kündigen und Schadenersatzforderungen stellen.
14.12 Der Kunde ist verantwortlich für die Sicherheit seines Datenverkehrs und für die Nutzung seines Accounts. Er muss dafür Sorge tragen, dass Passwörter und Identifikationen nicht an Dritte weitergegeben werden.
14.13 Die Nutzung des Odoo Dienstes muss innerhalb der üblichen und grundlegenden Rahmenbedingungen erfolgen, und Überlastungen sowie absichtliche Beeinträchtigungen des Systems sind untersagt.
14.14 Bei der Nutzung nicht mehr offiziell unterstützter Betriebssystemversionen ist Infona AG berechtigt, den zusätzlichen Aufwand zu den geltenden Stundensätzen in Rechnung zu stellen.
14.15 Details zu den von Infona AG zu erbringenden Wartungsdienstleistungen, deren Laufzeit und Preise werden in separaten Dokumenten geregelt.
14.16 Ein Wartungsvertrag mit Infona AG beinhaltet explizit keine Gewährleistungs- oder Garantierechte und kein Bugfixing.

15. Zusätzliche Ergänzung
Alle Serverdaten werden im Rahmen einer Partnerschaft mit der Hosttech GmbH in einem ehemaligen Militärluftschutzbunker in Nottwil gespeichert. Diese Standorte werden von Hosttech.ch kontinuierlich (24/7) überwacht.

16. Wiederausfuhr
16.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle geltenden Wiederausfuhrbeschränkungen einzuhalten. Diese Beschränkungen beziehen sich auf die rechtlichen Vorgaben, die die Ausfuhr bestimmter Technologien, Software oder Informationen aus dem Land, in dem sie ursprünglich erworben wurden, regeln.

17. Geheimhaltung & Referenzkunde
17.1 Infona AG und der Kunde verpflichten sich, alle Informationen und Unterlagen, die zur geschäftlichen Geheimsphäre gehören, streng vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht nicht für Informationen, die nachweislich bereits öffentlich bekannt sind oder ohne Zutun des Informationsempfängers öffentlich bekannt werden.
17.2 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen. Jedoch ist Infona AG berechtigt, die Tatsache der Zusammenarbeit mit dem Kunden als Referenz zu nutzen, es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich, dass auch diese Information geheim gehalten wird.
17.3 Der Kunde gibt seine ausdrückliche Zustimmung dazu, als Referenzkunde von Infona AG genannt zu werden.

18. Abwerbeverbot
18.1 Während der Dauer ihrer vertraglichen Beziehungen sowie für zwei Jahre darüber hinaus verpflichten sich die Parteien gegenseitig, keine Mitarbeiter oder Auftragnehmer der jeweils anderen Partei abzuwerben. Infona AG behält sich das Recht vor, Schadenersatz für jeglichen daraus resultierenden Schaden geltend zu machen.

19. Datenschutz
19.1 Infona AG verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich zu den vertraglich vereinbarten Zwecken und im Einklang mit dem anwendbaren Datenschutzrecht, einschliesslich des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Infona AG setzt angemessene Massnahmen zum Schutz der Privatsphäre und zur Gewährleistung der Datensicherheit um.
19.2 Beide Parteien sind unabhängig voneinander verpflichtet, die jeweiligen Datenschutzgesetze einzuhalten und insbesondere ihren gesetzlichen Informationspflichten nachzukommen.
19.3 Infona AG kooperiert mit externen Dienstleistern zur Erbringung ihrer Leistungen, darunter Odoo SA in Belgien, ausgewählte Hostinganbieter des Kunden und weitere Anbieter für interne Datenverwaltungslösungen. Bei der 

Zusammenarbeit mit Dritten schliesst Infona AG stets entsprechende Datenschutz- und Privatsphärevereinbarungen ab.
19.4 Unternehmen, die unter Ziffer 1.1 genannt werden, gelten nicht als Dritte. Alle Gesellschaften der Infona AG sind verpflichtet, dasselbe Datenschutzniveau bei der Verarbeitung personenbezogener Daten einzuhalten.
19.5 Die Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland erfolgt nur, wenn der Bundesrat die Gesetzgebung des betreffenden Landes oder eines internationalen Organs als ausreichend in Bezug auf den Datenschutz anerkennt. Sollte kein solcher Entscheid vorliegen, kann Infona AG personenbezogene Daten dennoch übertragen, wenn z.B. EU-Standardvertragsklauseln vereinbart wurden, verbindliche interne Unternehmensregeln implementiert oder andere genehmigte Mechanismen für die Datenübermittlung verwendet wurden.
19.6 Die Kontaktdaten von Infona AG finden sich auf der Website im Impressum. Datenschutzrechtliche Anfragen können an dpo@infona.com gerichtet werden, während sich Kunden für allgemeine Anfragen an ihre gewohnten Kontaktpersonen bei Infona AG wenden sollten.
19.7 Änderungen bezüglich der zuständigen Person beim Kunden sind Infona AG unverzüglich mitzuteilen.

20. Zusätzliche Ergänzung
Alle Serverdaten werden im Rahmen einer Partnerschaft mit der Hosttech GmbH in einem ehemaligen Militärluftschutzbunker in Nottwil gespeichert. Diese Standorte werden von Hosttech.ch kontinuierlich (24/7) überwacht.

21. Übertragung
21.1 Infona AG ist berechtigt, abgeschlossene Verträge oder Teile davon samt aller Rechte und Pflichten ohne Zustimmung des Kunden und unter vollständiger Entlastung von jeglichen Verpflichtungen auf eine andere Gesellschaft zu übertragen.

22. Schlussbestimmungen; Rechtswahl und Gerichtsstand
22.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bleiben auch im Falle der rechtlichen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen wirksam. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird an deren Stelle eine Regelung treten, die dem Willen der Vertragsparteien und dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
22.2 Alle Verträge mit der Infona AG unterliegen ausschliesslich Schweizerischem Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und ohne Anwendung des UN-Kaufrechts (C.I.S.G.) sowie anderer internationaler Abkommen, die auf die Harmonisierung von Handelsgeschäften abzielen.
22.3 Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird das am Sitz der Infona AG (Schweiz) sachlich zuständige Gericht vereinbart. Dies gilt für alle Streitigkeiten, die aus dem Vertrag entstehen, dessen Zustandekommen und die nachvertraglichen Wirkungen betreffen.


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